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Die Fachhochschule Potsdam bemüht sich, ihren Webauftritt und mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BgbBGG) und der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BgbBITV) gefordert. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.powermii.de.

Die Fachhochschule Potsdam setzt Barrierefreiheit als Prozess um und wird weiterhin die Website prüfen und optimieren.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 17.10.2025 erstellt bzw. überarbeitet. Eine Prüfung fand in Selbstbewertung statt.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist weitestgehend barrierefrei. Es werden weitestgehend die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

  • Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  1. Dokumente zum Download
    Vielen Dokumenten fehlt eine auslesbare Dokumentenstruktur und ein Inhaltsverzeichnis. Die Dokumente werden kontinuierlich überarbeitet und bestehende Barrieren beseitigt.
  2. Aussagekräftige Linktexte
    Manche Linktexte haben nicht eindeutige Bezeichnungen. Die Links werden kontinuierlich überarbeitet und bestehende Barrieren beseitigt.
  3. Fehlererkennung
    Die durch unsere Online-Formulare erzeugten Fehlermeldungen werden zwar ausgegeben, die Fehlerbeschreibungen sind jedoch technisch nicht korrekt der ausführlichen Beschreibung zugewiesen.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedback-Option) kontaktieren?

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Richard Schuster
0331 866-5048
durchsetzung.BIT@mgs.brandenburg.de

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam